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MAP tut wieder-
aber abgespeckt

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 7. Juli die Aufhebung der Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energie (MAP) beschlossen. Die Förderung wird mit einer neuen Richtlinie fortgesetzt, die nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen enthält. Die ebenfalls in ihrer Höhe reduzierten Subventionen sollen auf die Technologien mit hohem Förderbedarf konzentriert werden.


Für die folgenden Anlagen gibt es keine Förderung mehr:

- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen,
- Luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.


Neue Förderbedingungen

Bei Solarkollektoren werden folgende Installationen gefördert:

- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung,
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung,
- Innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung oder/ und Heizungsunterstützung).

Dabei sind Mindestanforderungen an die Speichergröße zu beachten.
Die Tabelle vom Bundesumweltministerium zeigt die gegenüber dem alten Marktanreizprogramm reduzierten Förderhöhen auf.

Änderungen bei den BAFA-Zuschüssen
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